Hoverboards, elektrische Scootern und Monowheels haben in der Regel noch keine Straßenzulassung.
Das betrifft alle Elektro-Fahrzeuge, die schneller als, 6 km/h fahren.
Diese sind auf öffentlichen Straßen verboten und die Benutzung im Straßenverkehr und auf Gehwegen kann sehr teuer werden.
Da diese Kleinstfahrzeuge einen wichtigen Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität in Städten leisten, soll sich das bald ändern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat eine Anfrage an den Bundestag gerichtet, und dieser hat bestätigt, dass noch 2018 eine Änderung kommen wird.
Es soll damit die “Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge” geschaffen werden.
Der Antwort auf die Anfrage der Grünen kann man hier lesen.
Im Entwurf heißt es, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h bis maximal 20 km/h als Elektronkleinstfahrzeuge gelten.
Diese sollen zukünftig verkehrsrechtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt werden.
In anderen EU Ländern liegt schon länger eine Zulassung vor, wobei es teilweise Vorschriften, wie z.B. Helmpflicht gibt.
Hier siehst Du immer aktuell, welche Elektroscooter mit Strassenzulassung verfügbar sind: